Vertragsbedingungen

 

  1. Der Antragsteller/die Antragstellerin erklärt gesundheitlich und körperlich in der Lage zu sein, den von ihm/ihr gewählten Sport auszuüben. Eine jährliche ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Der ASKÖ Karate Sei Bu Kan Neuhofen und die als Trainer beauftragten Personen übernehmen für Verletzungen oder Gesundheitsschäden keinerlei Haftung.
  2. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann zu den von der Sektionsleitung festgelegten Trainingszeiten die Räume und Einrichtungen des Karateclubs benützen. Versäumt er/sie den Unterricht ganz oder teilweise, so entbindet das nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Karateclub. Änderungen der Trainingszeiten bleiben dem Karateclub vorbehalten, werden aber im Rahmen des Trainings oder mittels schriftlicher Mitteilung dem Antragsteller / der Antragstellerin bekannt gegeben.
  3. Im Falle von Betriebsunterbrechungen seitens des Karateclubs von höchstens fünf Wochen im Jahr, infolge von Ferien, Reparaturen oder Reinigung, hat der Antragsteller/die Antragstellerin keinen Anspruch auf Rückvergütung, da dies bereits in der Preiskalkulation zu seinen/ihren Gunsten enthalten ist.
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist ab Vertragsabschluss fällig und wird seitens des Karateclubs mittels Einzugsermächtigung vom Konto des Antragstellers/der Antragstellerin abgebucht oder per Zahlschein vom/von Antragsteller/ Antragstellerin bezahlt. Im Falle des Zahlungsverzuges – nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist – ist die Vereinsleitung berechtigt Zinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und die Kosten der Einmahnung dem Antragsteller/der Antragstellerin anzulasten. Nach Abschluss des Anfängerkurses wird, sofern keine andere Vereinbarung (6 Monate), der Mitgliedsbeitrag für 12 Monate abgebucht.
  5. Die Zahlungsbedingung besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Unterrichts. Beitrags- und Gebührenänderungen bleiben dem Karateclub vorbehalten.
  6. Der gegenständliche Vertrag kann vom Teilnehmer/Teilnehmerin jeweils vier Wochen vor Ablauf der neuen Vertragspflicht ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefs an die Sektionsleitung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels auschlaggebend.
  7. Grob ungebührliches oder unsittliches Verhalten berechtigt den Karateclub zum sofortigen Vertragsrücktritt, wobei in diesem Fall der bezahlte Mitgliedsbeitrag zur Gänze verfällt.
  8. Für materielle Schäden im Zusammenhang der Einrichtung oder dem gebotenen Training, sowie abhanden gekommene Gegenstände, Wertsachen oder Kleidungsstücke wird nicht gehaftet. Vom Antragsteller/Antragstellerin vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden hat dieser/diese zu ersetzen.
  9. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/Vert9. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Aufsichtsfunktion bei Minderjährigen kann von dem jeweiligen Trainer/Trainerin nur bei Anwesenheit des Minderjährigen/Minderjähriger erfolgen und erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Trainingseinheit, nicht auf den Weg zum oder vom Training.
  10. Fotos/Videos die vom Antragsteller/Antragstellerin bei Meisterschaften, Trainings usw. gemacht wurden, dürfen für Werbung (HP, Plakate, Folder…) auch nach Beendigung des Vertrags verwendet werden.
  11. Der gegenständliche Vertrag ist nicht übertragbar, Anschrift- und/oder Namensänderungen sind dem Karateclub unverzüglich bekannt zu geben.
  12. Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten vom Verein EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet, sowie nur für verbandsinterne Zwecke auch an den Landesverband und dem ÖKB als österreichischen Fachverband für Karate weitergegeben werden.
  13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Traun.
  14. Mitgliedsbeiträge und Gebühren in Euro.
Beiträge Minitiger bis 15 Jahre ab 15 Jahre Generation 60+
3 Monate Grundkurs   100,- 110,-  
6 Monate 70,- 120,- 170,- 120,-
12 Monate 110,- 200,- 290,- 190,-

Für unterstützende Mitglieder (für Freunde, Eltern und Bekannte) bieten wir an, die Karate Aktivitäten mit 65,- im Jahr zu unterstützen.

Raiffeisenbank Kematen/Neuhofen
IBAN: AT61 3421 4000 0015 3106

 

 

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Christian Ramsebner

Visionär, Gründer und Cheftrainer des ASKÖ Karate Sei Bu Kan Neuhofen.

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  • 06.04.2024 Kadertraining

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  • 04.05.2024 Kadertraining

  • 13.05.2024 Kumite LV-Training mit Thomas Schell

NEUER KARATE EINSTEIGER-KURS!

Am 12. März startet der neue Einsteiger-Kurs.